Berliner Jugendjury geht in eine neue Runde
Antragsschluss: 09.01.2023. Ihr seid nicht älter als 21 Jahre, plant ein Projekt, aber euch fehlt das Geld zur Umsetzung? Dann macht mit bei der Berliner Jugendjury und erhaltet bis zu 3.000 Euro für eure Ideen!
1. Runde der Berliner Jugendjury 2023: Anträge einreichen bis zum 9.1.23!
Bei der Berliner Jugendjury geht es darum, dass Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Projekte konkret umzusetzen. Sie bewerben sich mit ihren Vorschlägen und entscheiden selbst, welche Projekte mit wie viel Geld und Expertenhilfe unterstützt werden sollen.
Jede Jugendgruppe mit mind. 3 Personen, die einen Projektvorschlag einreicht, ist Teil der Berliner Jugendjury und bestimmt gleichberechtigt mit. Jedes Projekt soll dabei mit 1 Teilnehmer:in in der Jury vertreten sein. Projekte, die keine Vertreter:innen in die Berliner Jugendjury delegieren, können bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt werden.
Gesucht werden Projektideen rund um die Themenfelder “Gestaltung von Räumen & Freizeit” oder “Gesellschaft & Politik”, die auch im Interesse von Jugendlichen aus anderen Stadtbezirken sind oder in mehreren Bezirken stattfinden.
Legt jetzt los und stellt euren Antrag über unser Onlineformular noch bis zum 9. Januar 2023! Bei der Jurysitzung im Januar 2023 im Jugendkulturzentrum Königstadt treffen sich dann alle Jugendliche, die Projektvorschläge eingereicht haben, und entscheiden gemeinsam über die Vergabe der Fördergelder.
Bei Fragen wendet euch an unser Projektbüro:
Projektbüro Jugend-Demokratiefonds Berlin
Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
Frank Brauer (er/ihn)
Tel.: (030) 28 47 019 - 20
E-Mail: go@stark-gemacht.de
Für Beratung sind wir bis zum 16. Dezember und dann wieder ab dem 4. Januar erreichbar!
Der Jugend-Demokratiefonds Berlin ist ein Beitrag, um demokratische Strukturen, Partizipation und die Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in Berlin weiter auszubauen. Er soll zu neuen Projektideen und Projekten ermutigen und sie unterstützen. Er wird gefördert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Famile.